ca. 26 min
Susann Buchheim-Schmidt
Apothekerin, Fachpharmazeutin für Toxikologie
Was wäre die Homöopathie ohne homöopathische Arzneimittel?
Fragen und Antworten zu Arzneimittelstatus / Apothekenpflicht und Verfügbarkeit
Homöopathische Arzneimittel sind in Deutschland, basierend auf der europäischen „Directive“, entweder ohne
Indikation registriert oder mit Indikation zugelassen (meist Komplexmittel) und unterliegen der Apothekenpflicht.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Herstellung als Magistralrezeptur (auf Verordnung) oder Individualrezeptur auf
Kundenwunsch in einer Apotheke dar.
Als Arzneimittel müssen Homöopathika diverse Regularien erfüllen und nach den Vorschriften einer in Europa
gültigen Pharmakopöe produziert werden. Dies ist entweder das Europäische Arzneibuch oder eines der
nationalen Arzneibücher, welche homöopathische Vorschriften enthalten, in Deutschland das HAB.
Apothekerin Susann Buchheim-Schmidt wird einen Überblick über die regulatorischen Grundlagen (Marktzulassung) und Anforderungen an die Herstellung homöopathischer Arzneimittel geben, dies auch im Zusammenhang mit sicheren Potenzen aus toxikologisch oder anderweitig bedenklichem Ausgangsmaterial.
Weiterhin werden Problemarzneimittel und mögliche Lösungen für Verfügbarkeitsprobleme angesprochen,
hier insbesondere die rechtlichen Möglichkeiten von Importen aus dem Ausland.
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Was wäre die Homöopathie ohne homöopathische Arzneimittel? Fragen und Antworten zu Arzneimittelstatus / Apothe- kenpflicht und Verfügbarkeit -Susann Buchheim-Schmidt
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